§ 1 Geltungsbereich
Die dekokonzept franz GmbH – Industriestraße 55, Werk 4, 40764 Langenfeld / vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Franz – inszeniert kreative Konzepte und praktische Lösungen in den Bereichen Eventbau, Eventdekoration, Eventausstattung und Messebau. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge und Leistungen der dekokonzept franz GmbH (im Folgenden Auftragnehmer genannt) und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündlichen Nebenabreden sind unwirksam. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden (im Folgenden Auftraggeber genannt) gelten nur insoweit, als das seitens der dekokonzept franz GmbH diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2 Vertragsschluss
Durch ein schriftliches Angebot werden vom Auftragnehmer alle angefragten Leistungen und die dafür anfallenden Kosten festgelegt. Die Angebote sind unverbindlich und freibleibend, beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Angebotserstellung verfügbaren Lagerbestand und beinhalten keine Reservierung. Ebenso unverbindlich und freibleibend sind die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie z.B. Konzepte, Abbildungen und Zeichnungen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn auf dieser Basis der Auftrag durch den Auftraggeber schriftlich erteilt wird und der Auftrag durch eine schriftliche Bestätigung seitens des Auftragnehmers angenommen wird.
An allen Unterlagen, die durch den Auftragnehmer erstellt werden, sowie zur Verfügung gestelltes Bildmaterial und kreative Leistungen, behält dieser sich das Eigentums- und Urheberrecht vor. Siedürfen Dritten nicht ohne Zustimmung zugänglich gemacht werden.
Alle Vereinbarungen, die zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in dem Vertrag oder in einem Änderungsvertrag schriftlich festzuhalten.
§ 3 Preise
Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise als Nettopreise und gelten zuzüglich der gesetzlichen und gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer.
Die im Angebot ausgewiesenen Tagespauschalen für das Personal des Auftragnehmers sind unter Berücksichtigung der kommunizierten Veranstaltungsbedingungen (Auf-/Abbauzeiten) mit maximal 8 Arbeitsstunden pro Tag kalkuliert. Sollten sich nach Vertragsabschluss die Gegebenheiten ändern, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den dadurch entstehenden Mehraufwand mit entsprechendem Stundensatz nachzuberechnen.
Nicht im Vertrag enthalten sind Kosten für evtl. GEMA und Güfa, Behördengänge, Genehmigungen und daraus entstehende Kosten, Bauabnahme zeitlich abgekoppelt vom Fertigungstermin unserer Gewerke, Bewachung des Equipments sowie Strom und dessen Bereitstellung.
§ 4 Lieferbedingungen
Die Lieferbedingungen werden individuell in jedem Angebot ausgewiesen und durch Auftragsvergabe seitens des Auftraggebers anerkannt.
Ist die Selbstabholung vereinbart, so geht die Gefahr mit Über.
In den Transportkosten enthalten sind die Entladung und Beladung der Fahrzeuge sowie die Übergabe der Mietartikel bis hinter die 1. EBENERDIGE Tür (mindestens 2,0 m (B) x 2,40 m (H)). Eine LKW-taugliche Zufahrt ist Grundvoraussetzung vor eine korrekte Lieferung. Abweichende Bedingungen bedürfen der gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Erschwerte logistische Bedingungen oder Daten, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt sind, können eine Neukalkulation der Kosten zur Folge haben.
Wartezeiten bei Anlieferung/Abholung werden separat betrachtet.
Durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Materialien werden frühzeitig und vollständig zur Geschäftsadresse des Auftragnehmers geliefert.
§ 5 Stornierung
Eine Stornierung durch den Auftraggeber ist bis 6 Monate vor Produktionsbeginn kostenlos möglich
(außer siehe „externe Mietmöbel“). Danach gelten nachfolgenden Bedingungen:
Storno ab 6 Monate vor Produktionsbeginn = 50% der Materialkosten, 25% der Personalkosten
Storno ab 2 Monate vor Produktionsbeginn = 75% der Materialkosten, 50% der Personalkosten
Storno ab 1 Monat vor Produktionsbeginn = 100% der Materialkosten zzgl. 75% der Personalkosten
Bei dem Einsatz von externen Mietmöbeln gelten folgenden zusätzliche Stornobedingungen:
Die Stornierung eines Auftrags ist bis spätestens 6 Monate vor Beginn des Ereignisses möglich. Der Auftrag muss dann schriftlich annulliert werden. Die bis dahin entstandenen Kosten werden jedoch in Rechnung gestellt. Bei einer Annullierung zu einem späteren Zeitpunkt wird der vollständige Mietpreis berechnet, außer wenn die Güter noch vermietet werden können. In diesem Falle werden nur 25% des ursprünglichen Betrags in Rechnung gestellt § 6 Zahlungsbedingungen Die Zahlungsbedingungen werden individuell in jedem Angebot ausgewiesen und durch Auftragsvergabe seitens des Auftraggebers anerkannt.
Rechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen ohne Abzug per Überweisung zu begleichen. Andere Zahlungsformen bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarung. Die Zahlungen gelten ab dem Zeitpunkt als geleistet, ab dem der Betrag frei auf dem Konto des Auftragnehmers zur Verfügung steht.
Im Falle einer Abschlagrechnung zur Anzahlung eines Projektes muss die Zahlung rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn auf dem Konto des Auftragnehmers eingegangen sein. Das Zahlungsziel für den rechtzeitigen Eingang wird in diesem Fall in der entsprechenden Rechnung vermerkt und kann gegebenenfalls die oben genannten 10 Werktage unterschreiten. Im Falle einer nicht oder nicht vollständig geleisteten Abschlagzahlung ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten. Eine Vorleistungspflicht trifft nicht zu.
§ 7 Schadenersatz und Haftung
Bei allen angebotenen Artikeln handelt es sich ausschließlich um Mietartikel (außer es ist etwas Anderes in der Artikelbeschreibung vermerkt). Dem Auftraggeber werden die Dekorationselemente, Mobiliar, Inventar und Logistik für die Laufzeit des Vertrages zur Miete überlassen. Alle Mietartikel bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Bei einem Defekt oder Beschädigung bzw. Verlust wird den Auftraggeber der Wiederbeschaffungswert des betroffenen Mietartikels in Rechnung gestellt. Bei starker Verschmutzung werden die zusätzlichen Reinigungskosten in Rechnung gestellt. Ist eine Reinigung nicht mehr möglich, ist ebenfalls der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik oder sonstigen von ihm nicht zu verschuldenden Vorkommnissen zu vertreten sind.
Können die vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund einer Absage des Auftraggebers oder aus einem anderen vom Auftraggeber zu vertretenden Grund nicht erbracht werden, ist der er zur Zahlung der gesamten vereinbarten Vergütung inklusive Umsatzsteuer verpflichtet.
Können die vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund eines Verschulden des Auftragnehmers nicht erbracht werden, ist dieser zur Zahlung eines Schadenersatzes an den Auftraggeber verpflichtet, der bis zur Höhe des vereinbarten Vertragsvolumens begrenzt ist.
§ 8 Sonstiges
Der Auftraggeber stellt ein ausgewogenes Crewcatering für die gesamte Zeit des Auf- und Abbaus für alle Beteiligten des Auftragnehmers. Sollte kein Crewcatering gestellt werden, behalten wir uns je nach Dauer des Auf-/Abbaus eine Berechnung der gesetzlichen Spesensätze vor.
Im Falle der Beauftragung im Rahmen einer Messe gelten folgende zusätzliche Bedingungen:
Etwaige Genehmigungen oder Anmeldungen von Exponaten werden messeseitig direkt vom Aussteller beantragt und verrechnet.
Entsorgungskosten für Teppichboden, Spanlage oder ähnliche Verbrauchsmaterialien werden seitens des Auftraggebers direkt ab Veranstaltungsort übernommen, wenn nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
§ 9 Allgemeines
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. Für den Fall, dass eine Bestimmung unwirksam ist, gilt zwischen den Parteien diejenige rechtlich wirksame Klausel als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Aus sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.